Soziale Entschädigung

Vorstudie zur Finanzuntersuchung nach Artikel 59 des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts

– Kurzexpertise –

Zum 1. Januar 2024 wird in Deutschland das Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch – Soziale Entschädigung als weiteres Sozialgesetzbuch geschaffen. Es besteht die gesetzliche Pflicht, die Auswirkungen dieser Reform auf die Haushaltsausgaben und den Erfüllungsaufwand von Bund und Ländern in einer Finanzuntersuchung festzustellen. Im Sinne einer Machbarkeitsstudie prüft und bewertet diese Vorstudie die Möglichkeiten, um aussagekräftige Schätzungen zu den finanziellen Effekten des Übergangs vom alten auf das neue Recht der Sozialen Entschädigung zu erhalten. Sie umfasst Vorschläge für eine wissenschaftlich fundierte Methodik und beschreibt die für eine Umsetzung notwendigen Daten und deren Erfassung.