Mit dem Inkrafttreten des Altersvermögensgesetzes (AVmG), des Altersvermögensergänzungsgesetzes (AVmEG) sowie des Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherungs-Neuregelungs-Gesetzes (HZvNG) am 1. Januar 2002 haben sich die Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersversorgung in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst, der so genannten zweiten Säule der Alterssicherung, erheblich verbessert. Dies betrifft u.a. die Verkürzung der Unverfallbarkeitsfristen, die Einführung der Pensionsfonds als zusätzlichen Durchführungsweg, den neuen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung sowie die umfangreichen neuen steuer- und beitragsrechtlichen Förderungsmöglichkeiten.
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