Der Bericht 2005 der Bundesregierung zur "Wirksamkeit moderner Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" ist am 1. Februar 2006 vom Kabinett beschlossen und dem Deutschen Bundestag zugeleitet worden.
Mit dem Bericht wird eine erste, vorläufige Bestandsaufnahme zur Wirksamkeit der ersten drei Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ("Hartz I-III") vorgenommen. Erst der für Ende 2006 vorgesehene Endbericht wird belastbare Aussagen über die Wirkungen der Arbeitsmarktreformen insgesamt zulassen.
Untersucht wurden die ersten drei Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ("Hartz I-III"). Wegen des späteren In-Kraft-Tretens der Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Hartz IV") ist diese Reform nicht Gegenstand des vorliegenden Zwischenberichts. Ergebnisse zu Hartz IV erfolgen in separaten Berichten frühestens ab Ende 2006.