Hinweis: Leistungen nach dem OEG bis 31.12.2023. Ab 2024 gilt das SGB XIV.
In dieser Broschüre werden die Hilfen und Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz für Personen dargestellt, die in der Bundesrepublik Deutschland Opfer einer Gewalttat geworden sind und dadurch eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben.
Ist die Gewalttat im Ausland begangen worden, haben auch Deutsche, ihnen rechtlich gleichgestellte EU-Bürger sowie schon länger in Deutschland rechtmäßig lebende andere Ausländer einen Anspruch nach dem OEG. Voraussetzung ist, das die Gewalttat nach dem 01. Juli 2009 stattgefunden hat. Dabei muss zunächst geprüft werden, ob auch eine Entschädigung nach ausländischem Recht in Betracht kommt.
Achtung: Geflüchtete, die eine gesundheitliche Schädigung durch eine Gewalttat vor der Einreise nach Deutschland erlitten haben, fallen nicht unter das OEG.
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