Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Inland. Er gilt unabhängig vom Umfang der Tätigkeit und der Nationalität der Beschäftigten. Damit findet er auch Anwendung auf geringfügig Beschäftigte (sogenannte Minijobberinnen und Minijobber), Saisonarbeitskräfte und ausländische Beschäftigte, wenn sie in Deutschland arbeiten. Sie erhalten den Mindestlohn unabhängig davon, ob sie bei einem in- oder einem ausländischen Arbeitgeber angestellt sind.
Arbeitsrecht
Der Mindestlohn
In Deutschland gibt es seit dem 1. Januar 2015 einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Seit 1. Januar 2024 gilt ein Mindestlohn von 12,41 Euro. Zum 1. Januar 2025 steigt der Mindestlohn auf 12,82 Euro.
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Übersetzte Versionen des Infoblattes
- الحد الأدنى للأجور (Arabisch)
- минимална работна заплата (Bulgarisch)
- The minimum wage (Englisch)
- Le salaire minimum (Französisch)
- Ο Κατώτατος Μισθός (Griechisch)
- Il salario minimo (Italienisch)
- Płaca minimalna (Polnisch)
- Salariul minim pe economie (Rumänisch)
- МРОТ (Russisch)
- El salario mínimo (Spanisch)
- Asgari ücret (Türkisch)
- Мінімальна заробітна плата (Ukrainisch)
- A minimálbér (Ungarisch)