Arbeitsrecht

Der Mindestlohn

In Deutschland gibt es seit dem 1. Januar 2015 einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt er 12,00 Euro (brutto) pro Zeitstunde.

Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Inland. Er gilt unabhängig vom Umfang der Tätigkeit und der Nationalität der Beschäftigten. Damit findet er auch Anwendung auf geringfügig Beschäftigte (sogenannte Minijobberinnen und Minijobber), Saisonarbeitskräfte und ausländische Beschäftigte, wenn sie in Deutschland arbeiten. Sie erhalten den Mindestlohn unabhängig davon, ob sie bei einem in- oder einem ausländischen Arbeitgeber angestellt sind.

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