Arbeitsmedizinische Vorsorge ergänzt technische und organisatorische Schutzmaßnahmen. Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) verpflichtet Ärzte und Ärztinnen beziehungsweise Betriebsärztinnen und Betriebsärzte, die Erkenntnisse jeder arbeitsmedizinischen Vorsorge auszuwerten. Solche gut ausgewerteten Erkenntnisse können sowohl für die Gefährdungsbeurteilung als auch für die Beratung und Aufklärung der Beschäftigten genutzt werden. Diese Arbeitsmedizinische Empfehlung (AME) gibt Betriebsärztinnen und Betriebsärzten Hinweise für einfache und systematische innerbetriebliche Auswertungen von Erkenntnissen aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge und aus der gesamten betriebsärztlichen Tätigkeit.
Arbeitsschutz
Auswertung betriebsärztlicher Erkenntnisse
Arbeitsmedizinische Empfehlung (AME)