Arbeitsschutz

Betriebsärztinnen und Betriebsärzte im Gesundheitswesen – Schnittstellen zum Infektionsschutzgesetz

Arbeitsmedizinische Empfehlung

Der Schutz der Beschäftigten und der Patienten vor Infektionen spielt im Gesundheitswesen eine besondere Rolle. Beim Infektionsschutz bedarf es der Zusammenarbeit zwischen Betriebsärzten, Fachärzten für Hygiene und dem öffentlichen Gesundheitsdienst. Infektionsschutz ist eine Querschnittsaufgabe, die nur gelingen kann, wenn alle Akteure ihre Aufgaben und Rollen klar definieren. Die Arbeitsmedizinische Empfehlung (AME) ist ein Beitrag aus Sicht der Arbeitsmedizin. Sie soll als Handlungs- und Argumentationshilfe dienen. Rollenkonflikte können auftreten, wenn Betriebsärzte Aufgaben übernehmen, die dem betriebsärztlichen Grundverständnis widersprechen. Schließlich gelten im Arbeitsschutz, Arbeitsrecht und Infektionsschutz unterschiedliche gesetzliche Regelungen.

Weitere Publikationen zum Thema

Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)

Delegation – Arbeitsmedizinische Empfehlung