Der Sozialbericht besteht aus zwei Teilen: Teil A gibt einen umfassenden Überblick über Maßnahmen und Vorhaben der Gesellschafts- und Sozialpolitik. Teil B widmet sich dem Sozialbudget, mit dem die Bundesregierung in regelmäßigen Abständen über Umfang, Struktur und Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der einzelnen Zweige der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland informiert. Dabei wird die ansonsten übliche jährliche tabellarische Berichterstattung des Sozialbudgets durch eine ausführliche Beschreibung der einzelnen Sicherungssysteme ersetzt und durch eine Vorausschau auf die künftige mittelfristige Entwicklung der Sozialleistungen ergänzt.
Der Deutsche Bundestag hat zuletzt mit Beschluss vom 10. Dezember 1986 (2. Spiegelstrich der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung, BT-Drs. 10/6704) die Bundesregierung aufgefordert, die Sozialberichterstattung in der bewährten Form fortzuführen. Mit dem vorliegenden Sozialbericht kommt die Bundesregierung dieser Verpflichtung auch in dieser Legislaturperiode nach.
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