„Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Januar 2023 (6 StR 133/12) hat zu Unsicherheiten in der Praxis geführt, wie die Vergütung von Betriebsräten rechtssicher erfolgen kann. Um die offenen Fragen zu klären, hat Bundesarbeitsminister Heil drei Expertinnen und Experten gebeten, Vorschläge für eine klarstellende Regelung im Betriebsverfassungsgesetz auszuarbeiten. Die Kommission wird ihre Arbeit zum 15. Mai 2023 aufnehmen; ihre Mitglieder sind nicht weisungsgebunden und arbeiten unabhängig. Entscheidungen werden einvernehmlich getroffen. Grundlage für die vorzuschlagenden Klarstellungen sollen die Rechtsprechung des BAG sowie Erkenntnisse aus guter betrieblicher Praxis sein. Dabei ist am Ehrenamtsprinzip für Betriebsräte festzuhalten. Eine Ausweitung bzw. völlige Neuentwicklung der Vergütung von Betriebsräten ist nicht Gegenstand des Auftrags. Die Mitglieder der Kommission sind Prof. Dr. Rainer Schlegel (Präsident des Bundessozialgerichts, Vorsitzender der Kommission), Ingrid Schmidt (Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts a.D.) und Prof. Dr. Gregor Thüsing (Universität Bonn). Ziel ist es, bis Anfang Juli 2023 konkrete Regelungsvorschläge zu entwickeln, nach denen die Vergütung von Betriebsräten auch künftig fair, nachvollziehbar und rechtssicher erfolgen kann.“