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- 06.05.2021
Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales:
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ich glaube, es ist höchste Zeit, dass wir in diesen Tagen die Arbeit von Betriebsräten, ich würde hinzufügen: auch von Personalräten und Werkstatträten, in Deutschland als Deutscher Bundestag ordentlich würdigen.
Denn das, was Betriebsräte, Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter in diesen Zeiten, aber auch ganz grundsätzlich leisten, macht unser Land stark. Betriebsräte sorgen dafür, die Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Unternehmen wirksam zu vertreten. Wo Betriebsräte aktiv sind, werden Arbeitsschutzregeln konsequent eingehalten. Wo Betriebsräte aktiv sind, werden die Interessen von Beschäftigten vertreten, wenn es zum Beispiel um Betriebsvereinbarungen für mobiles Arbeiten, fürs Homeoffice geht. Wo Betriebsräte aktiv sind, gibt es moderne Betriebsvereinbarungen, zum Beispiel auch für Qualifizierung und Weiterbildung. Also, meine Damen und Herren, was Betriebsräte leisten, ist für dieses Land, für unsere soziale Marktwirtschaft und unsere Volkswirtschaft unglaublich wichtig.
Aber ich will auch aus der wirtschaftspolitischen Perspektive sprechen. Aus meiner Heimat kenne ich leider Gottes einige Beispiele von Unternehmen, die an kurzsichtigen Anteilseignern oder an unfähigem Management gescheitert sind. Aber ich kenne kein Unternehmen in meiner Heimat, das je an einem sturen Betriebsrat gescheitert ist. Im Gegenteil, meine Damen und Herren:
Betriebsräte übernehmen nicht nur die Interessenvertretung, sondern ganz oft, in vielen Fällen, in Krisen- und in Changeprozessen mittlerweile auch Co-Management-Funktionen in deutschen Unternehmen.
Deshalb ist es nach 20 Jahren höchste Zeit, dass wir das Betriebsverfassungsgesetz grundlegend erneuern. Mit dem Gesetzentwurf, den wir heute im Deutschen Bundestag als Bundesregierung einbringen, gibt es drei wesentliche Fortschritte, um Betriebsverfassung, um Mitbestimmung in Deutschland zu stärken:
Erstens. Wir brauchen in Deutschland mehr Betriebsräte. Denn ich habe über die guten Beispiele gesprochen, aber wir haben viel zu viele Bereiche, die betriebsratsfreie Zonen sind. Deshalb werden wir nicht nur die Gründung von Betriebsräten erleichtern und die Wahlverfahren vereinfachen; wir wollen auch Mut machen, dass mehr Menschen einen Betriebsrat gründen. Einen Betriebsrat zu gründen, ist schon heute ein gutes Recht von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Es ist sogar ein Straftatbestand, das zu unterdrücken. Aber in der Realität des Lebens gibt es einige schwarze Schafe in Unternehmen, die mit allen Tricks und Mitteln Menschen einschüchtern, um eine Betriebsratsgründung zu verhindern. Übrigens soll das auch bei großen amerikanischen Konzernen in Deutschland vorgekommen sein.
Deshalb stärken wir den Kündigungsschutz für diejenigen, die tatsächlich einen Betriebsrat gründen wollen, für die Wahlinitiatoren.
Zweitens. Meine Damen und Herren, Betriebsräte in Deutschland brauchen moderne Arbeitsbedingungen. Die Pandemie hat uns gezeigt, dass Betriebsräte auf der Höhe der Zeit arbeiten und auch entsprechend Beschlüsse fassen können müssen. Deshalb werden wir dauerhaft das Recht schaffen, per Video- und Telefonkonferenz Betriebsratssitzungen durchführen und darin Beschlüsse fassen zu können. Die Entscheidung darüber liegt aber beim Betriebsrat selbst, um das ganz deutlich zu sagen.
Videomittschnitt der Bundestagsrede von Bundesminister Hubertus Heil anlässlich der 1. Lesung zum "Betriebsrätemodernisierungsgesetz" am 6. Mai 2021.
Video der Rede
Drittens. Ich habe es vorhin gesagt: Betriebsrätinnen und Betriebsräte brauchen in Deutschland die Möglichkeit, auch in Zeiten des digitalen und technologischen Wandels auf der Höhe der Zeit Mitbestimmung ausüben zu können. Deshalb stärken wir nicht nur das Recht, Betriebsräte zu gründen, sondern wir stärken auch die Rechte von Betriebsräten. Das betrifft beispielsweise ein Initiativrecht von Betriebsräten für Qualifizierung und Weiterbildung, damit die Beschäftigten von heute in diesem Wandel der Arbeitsgesellschaft auch die Chance haben, die Arbeit von morgen zu machen; beispielsweise auch, indem wir ein neues Recht auf Mitbestimmung für Betriebsräte bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit schaffen, und auch, indem wir dafür sorgen, dass beim Einsatz von künstlicher Intelligenz Mitbestimmungsrechte gestärkt werden und dass den Betriebsräten das Handwerkszeug zur Verfügung steht, auch in diesem Bereich mitbestimmen zu können, indem sie leichter externen Sachverstand heranholen können.
Ich will mal ein Beispiel nennen. Künstliche Intelligenz ist eine Riesenchance zur Modernisierung unserer Volkswirtschaft. Aber falsch eingesetzt kann sie die Rechte von Beschäftigten tatsächlich zerstören, wenn es beispielsweise um Personalauswahl geht, die man inzwischen auch über künstliche Intelligenz machen kann. Sie ist eine Chance, dass das diskriminierungsfrei läuft; aber falsch gemacht kann sie Diskriminierung auch noch verstärken.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Präsident, die Mitbestimmung ist nicht nur eine gute Tradition in Deutschland als sozialer Marktwirtschaft; die Mitbestimmung ist nicht nur ein Stück deutscher Sozialstaat. Wo Betriebsräte arbeiten, gemeinsam mit Gewerkschaften, sind die Lohn- und Arbeitsbedingungen und die Zukunftsperspektiven von Beschäftigten in der Regel besser.
Und deshalb braucht unser Land mehr Mitbestimmung und nicht weniger.
Aber das hat auch eine Dimension nicht nur für die Rechte der Beschäftigten und für die wirtschaftliche Stabilität von Unternehmen in einem dramatischen Strukturwandel, sondern es hat auch mit Demokratie zu tun, meine Damen und Herren. Bei uns in der Bundesrepublik Deutschland macht Demokratie nicht Halt am Werkstor. Wirtschaftsdemokratie ist auch Teil der sozialen Marktwirtschaft. Demokratie sind nicht nur die Parlamente, sondern Demokratie sind auch Betriebsräte. Deshalb herzlichen Dank an die Betriebsräte in Deutschland. Wir stärken ihnen heute den Rücken.
Herzlichen Dank.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll eine für die Betriebsratsarbeit sachgerechte und dauerhafte Regelung für die Teilnahme an Betriebsratssitzungen mittels Video- oder Telefonkonferenz geschaffen werden.