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- 07.11.2019
Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales:
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Deutsche Bundestag berät an diesem Abend aus meiner Sicht zwei wichtige Gesetze, die mit der Frage zu tun haben, wie menschlich unsere Gesellschaft am Ende des Tages sein wird.
Später am Abend werden wir über das Soziale Entschädigungsrecht sprechen. Dabei geht es um die Frage, wie die Gesellschaft mit Opfern von Gewalttaten und Anschlägen umgeht, wie wir Menschen helfen, die Opfer geworden sind. Dazu wird nachher Staatssekretärin Kerstin Griese sprechen, weil sie das mutmaßlich am meisten verhandelt hat.
Aber jetzt geht es um ein Gesetz, das ebenso über die Menschlichkeit unserer Gesellschaft entscheidet. Es geht nämlich um die Frage, wie wir in dieser älter werdenden Gesellschaft mit dem Thema Pflege umgehen.
Ja, dabei geht es um die zu pflegenden Menschen, und deshalb war es richtig, dass der frühere Gesundheitsminister Hermann Gröhe - ich möchte ihn ansprechen - in der letzten Legislaturperiode mit dem Gesetz zur Pflegereform dafür gesorgt hat, dass Menschen, die pflegebedürftig sind, über die Pflegeversicherung besser versorgt werden. Die Pflegegrade und auch die Leistungen für demenziell erkrankte Menschen sind wichtig.
Es geht dabei auch um die Menschen, die professionell in der Pflege arbeiten, die dieser Deutsche Bundestag mit dem Gesetz für bessere Löhne in der Pflege unterstützt, weil wir bessere Löhne und Arbeitsbedingungen für die Menschen brauchen, die in der Pflege arbeiten.
Aber, meine Damen und Herren, heute Abend geht es um die Angehörigen von zu pflegenden Menschen. Jeder, der selbst schon mal erlebt hat - und jeder von uns kann es erleben -, dass ein geliebter Mensch ein Pflegefall wird und versorgt werden muss, der weiß, was das emotional für viele Familien bedeutet, der weiß, was es organisatorisch bedeutet, wenn man sich kümmern muss, und der weiß, dass wir diesen Menschen Lasten von den Schultern nehmen müssen.
Da die gesetzliche Pflegeversicherung keine Pflegevollsicherung mit Pflegevollkasko ist - das wird sie auch in kürzerer Zeit nicht sein -, ist es ganz oft so, dass Menschen, die pflegebedürftig werden, ergänzende Hilfe zur Pflege vom Amt brauchen. Das Problem ist nur, dass es einen Unterhaltsrückgriff auf die Kinder gibt.
Wenn man sich vergegenwärtigt, dass es für viele Familien emotional belastend ist, wenn Angehörige pflegebedürftig werden, dass es organisatorisch anstrengend ist, dass es oft Menschen sind, die in der Mitte des Lebens stehen, die arbeiten, die vielleicht noch Kinder erziehen, dann weiß man: Es ist unsere verdammte Pflicht und Schuldigkeit, diesen Menschen jedenfalls unkalkulierbare finanzielle Risiken beim Unterhaltsrückgriff von den Schultern zu nehmen, und das machen wir heute, meine Damen und Herren.
Mit dem vorliegenden Gesetz stellen wir Menschen mit einem Jahreseinkommen von weniger als 100 000 Euro - und das ist immer noch die Mehrheit in diesem Land, auch wenn man manchmal das Gefühl vermittelt bekommt: in unserem Land leben nur noch Menschen, die Millionenvillen besitzen - von dem Unterhaltsrückgriff auf die Kinder frei. Ich finde es gut, dass es im Rahmen der Gesetzgebung auch gelungen ist, dass wir das nicht nur wirkungsgleich auf die Situation von Eltern von Kindern mit Behinderung übertragen, sondern dass wir diese vollständig vom Unterhaltsrückgriff entlasten.
Auch das ist ein Beitrag dazu, das Leben für die Menschen leichter zu machen.
Videomitschnitt der Bundestagsrede von Bundesminister Hubertus Heil zum Angehörigen-Entlastungsgesetz.
Video der Rede
Ich möchte mich bei diesem Parlament bedanken, dass die parlamentarischen Beratungen zu diesem wichtigen Gesetz zügig stattgefunden haben; denn die Menschen warten auf dieses Signal. Ich antizipiere mal, dass in der parlamentarischen Debatte, die jetzt noch folgen wird, die einen oder anderen sagen: Ja, aber ihr müsst insgesamt was dafür tun, dass die Eigenanteile in der Pflege beispielsweise zukünftig gedeckelt werden. - Da sind wir ganz ihrer Meinung; das ist auch Teil der Konzertierten Aktion Pflege. Das werden wir im nächsten Jahr auch zu besprechen haben. Aber dass wir mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz einen wesentlichen Schritt machen können, um Menschen das Leben einfacher zu machen, um einen Beitrag zur Menschlichkeit bis in die Mitte der Gesellschaft zu leisten, ist eine große Chance, meine Damen und Herren, die wir heute Abend nutzen sollten.
In diesem Gesetz gibt es noch weitere Maßnahmen, die vor allen Dingen mit dem Thema Inklusion zu tun haben, mit der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Ich bin froh, dass es gelungen ist, die unabhängige ergänzende Teilhabeberatung für Menschen mit Behinderung, die wir im BTHG auf den Weg gebracht haben, jetzt dauerhaft zu entfristen. Damit Menschen, die Unterstützung brauchen, dass sie ein gleichberechtigter Teil dieser Gesellschaft sein und am Leben teilhaben können, ohne große Schwellen diese Unterstützung bekommen - rechtskreisübergreifend -, von Menschen, die zum Teil selbst Menschen mit Behinderung sind, die sich auskennen. Ich finde es auch gut, dass wir mit diesem Gesetz neben dem Budget für Arbeit, das Teil der Inklusion ist auf dem ersten Arbeitsmarkt, auch ein Budget für Ausbildung schaffen, meine Damen und Herren.
Bei allem, was man sich sonst noch wünschen kann, möchte ich den Koalitionsfraktionen ganz herzlich für die Unterstützung danken. Und ich möchte die Oppositionsfraktionen um Unterstützung dieses Gesetzes bitten. Das ist ein wichtiger Schritt. Und ehrlich gesagt, hätte diese Debatte auch eine andere Tageszeit vertragen, damit die Menschen wissen, was wir in diesem Land machen. Das ist ein Arbeitsparlament. Es ist anstrengend, hier mitzumachen. Aber wir leisten heute einen Beitrag, das Leben von Menschen konkret zu verbessern, und das ist auch unsere Aufgabe.
Herzlichen Dank.