Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegten Einsetzungsbeschluss für eine Alterssicherungskommission gefasst.
Nach einem Leben voller Arbeit im Alter gut abgesichert zu sein, ist das Kernversprechen des Sozialstaats und eine wesentliche Grundlage für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Umso wichtiger ist es, dass die Alterssicherung tragfähig, solide und belastbar ist und dies auch in Zukunft bleibt. Die Frage, in welcher Weise hierfür Anpassungen an den drei Säulen der Altersvorsorge erfolgen müssen und wie diese auch langfristig im Gleichgewicht gehalten werden können, wird nun von einer Alterssicherungskommission diskutiert werden.
Die Kommission wird aus zwei Vorsitzenden, Prof. Dr. Constanze Janda und Frank-Jürgen Weise, drei stellvertretenden Vorsitzenden aus den Reihen des Deutschen Bundestags, Annika Klose (SPD), Dr. Florian Dorn (CSU) und Pascal Reddig (CDU), und acht wissenschaftlichen Mitgliedern, Prof. Dr. Peter Bofinger, Prof. Dr. Tabea Bucher-Koenen, Prof. Dr. Georg Cremer, Prof. Dr. Camille Logeay, Dr. Monika Queisser, Prof. Jörg Rocholl, Prof. Dr. Silke Übelmesser und Prof. Dr. Martin Werding, bestehen.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund nimmt als Sachverständige an allen Sitzungen teil. Die Kommission wird sich mit den Herausforderungen der nachhaltigen Sicherung sowie der Fortentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung und der betrieblichen und privaten Altersvorsorge befassen. Sie wird dabei auf die bereits von der Bundesregierung eingeleiteten Reformmaßnahmen aufsetzen.
Die Kommission wird im Januar ihre Arbeit aufnehmen und zum Ende des zweiten Quartals 2026 Vorschläge für Reformen in der Alterssicherung vorlegen.