„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Vor 30 Jahren wurde dieser Satz im Artikel 3 des Grundgesetzes ergänzt. Zudem jährt sich das Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention zum 15. Mal. Beides waren Meilensteine der Behindertenpolitik, die klarstellten: Volle Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist ein Grund- und Menschenrecht.
Mit einem Festakt in Berlin würdigte Bundesminister Hubertus Heil heute die Aktivisten und Aktivistinnen, die sich damals für die Ergänzung des Artikels 3 eingesetzt hatten.
Ich danke all denen, die für die Rechte von Menschen mit Behinderungen gekämpft haben. Sie haben sich nachhaltig verdient und unser Grundgesetz besser gemacht. Eine wirklich inklusive Gesellschaft bleibt jedoch alltägliche Aufgabe. Der Ton wird wieder rauer gegenüber Menschen, die nicht einer vermeintlichen Norm entsprechen. Die beiden Jubiläen erinnern uns an unsere Pflicht als Demokraten: Wir dürfen niemals hinnehmen, wenn Menschen ausgegrenzt oder herabgewürdigt werden.
Der Minister ging auch auf die aktuellen politischen Pläne ein
Wir werden nur besser, wenn wir uns nicht auf Erfolgen ausruhen. Dies betrifft aktuell auch die Barrierefreiheit im Privatsektor. Wir kommen voran, ab Mitte kommenden Jahres verpflichtet zum Beispiel das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz private Anbieter, digitale Produkte barrierefrei auf den Markt zu bringen. Das reicht von Smartphones über E-Books bis hin zu Bankdienstleistungen.
Zugleich bleibt Einiges zu tun, etwa die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes. Ich versichere Ihnen, mich für einen baldigen Kabinettsbeschluss stark zu machen.
Sehen Sie hier die Anfänge der Bewegung für Menschen mit Behinderungen in den 1980er Jahren, die eine wesentliche Grundlage für die Grundgesetzänderung im Jahr 1994 bildet. In einer Mischung aus Archivmaterial und Zeitzeugenaussagen werden prägende Episoden aus der jüngeren Geschichte der Bundesrepublik Deutschland im Umgang mit Menschen mit Behinderungen aufgezeigt.