Wenn am 14. Juni 2024 in der Münchner Fußball-Arena die 17. Fußballeuropameisterschaft der Männer angepfiffen wird, haben bereits viele Menschen weltweit zum Gelingen des Mega-Sportevents beigetragen. Über ihre Arbeit, etwa an den Trikots, den Spielbällen oder den Fanartikeln, sind sie schon jetzt mit dem Turnier verbunden.
Und deswegen kam es am 18. November zu einer Weltpremiere: Der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales produzierte Kurzfilm, der die Bedeutung fairer Lieferketten pointiert zusammenfasst, wurde vor der Begegnung Deutschland-Türkei im Olympiastadion ausgespielt. Damit zeigen auch UEFA und DFB, wie ernst sie dieses Thema nehmen.
Die Europameisterschaft in Deutschland soll ein Heimspiel für Menschenrechte werden. Dabei denke ich über die Spieler und die Besucher der Stadien und Fanmeilen hinaus insbesondere an die Menschen, die weltweit für das Turnier arbeiten. Fairplay muss für alle gelten, nachhaltige Lieferketten sind die Basis. Dafür setzen wir auch morgen ein deutliches Zeichen.
Bereits am Dienstag haben Bundesinnenministerin Nancy Faeser und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil die Bevollmächtigten der UEFA die Menschenrechtserklärung zur UEFA EURO 2024 unterzeichnet. Im Rahmen dieser Erklärung bekennen sich die Turnierausrichter freiwillig dazu, die UEFA EURO 2024 entsprechend der Grundsätze des deutschen Lieferkettengesetzes zu organisieren.
Zum Hintergrund
Am 1. Januar 2023 ist in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten. Damit werden weltweit zum ersten Mal unternehmerische Sorgfaltspflichten für die Achtung von Menschenrechten und den Schutz von Umweltbelangen umfassend gesetzlich geregelt. Unternehmen müssen ein wirksames Risikomanagement einrichten, um Gefahren für Menschenrechtsverletzungen und bestimmte Schädigungen der Umwelt zu identifizieren, zu vermeiden oder zu minimieren. Das Gesetz legt dar, welche Präventions- und Abhilfemaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und entlang ihrer Lieferketten notwendig sind und verpflichtet zur Errichtung eines Beschwerdeverfahrens und regelmäßiger Berichterstattung. Es gilt zunächst für Unternehmen in Deutschland mit mindestens 3.000 Beschäftigten, ab 2024 auch für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigte. Die EURO 2024 GmbH fällt nicht unter den gesetzlichen Anwendungsbereich, wird die Prinzipien des LkSG jedoch freiwillig einhalten.