Bundesarbeitsminister Hubertus Heil
Trotz konjunktureller Abschwächung steht der deutsche Arbeitsmarkt auch zu Beginn des neuen Jahres gut da. Im Januar 2020 betrug die Arbeitslosenquote 5,3 Prozent und blieb somit unverändert im Vergleich zum Vorjahresmonat. Der Anstieg der absoluten Arbeitslosigkeit um neun Prozent (+198.000) im Vergleich zum Vormonat hat überwiegend jahreszeitliche Gründe. Hier schlägt vor allem die übliche Winterpause durch.
Jahr | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 |
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Arbeitslose * | 3.084.711 | 3.138.232 | 3.135.802 | 3.031.604 | 2.920.421 | 2.777.387 | 2.570.311 | 2.405.586 | 2.425.523 |
* Arbeitslosenzahlen jeweil im Monat Januar
Die Zahl der Langzeitarbeitslosen ist weiter rückläufig und im Vergleich zum Vorjahresmonat um 50.000 auf 724.000 gesunken. Hierzu trägt auch das neue Teilhabechancengesetz bei, durch das mittlerweile rund 44.000 Personen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gekommen sind. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten lag im November bei 34 Millionen und ist im Vorjahresvergleich um rund 480.000 angestiegen, darunter 275.000 Vollzeitjobs.
Insgesamt gibt es auch für das bereits begonnene Jahr Anlass für Zuversicht. Trotz der abgeschwächten Konjunkturaussichten und der bestehenden weltwirtschaftlichen Risiken erweist sich der Arbeitsmarkt als robust. Konjunkturelle Effekte und Auswirkungen des Strukturwandels zeichnen sich jedoch durch die Zunahme der Arbeitslosigkeit im Bereich der Arbeitslosenversicherung ab, insbesondere in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Bayern.
Die Antwort auf den Strukturwandel ist Qualifizierung der Beschäftigten. Hier gilt es, den betroffenen Unternehmen und Belegschaften unter die Arme zu greifen. Mit dem verbesserten Qualifizierungschancengesetz und dem geplanten Arbeit-von-morgen-Gesetz unterstützen wir die betroffenen Branchen massiv dabei, in ihre Belegschaften zu investieren. Die Förderung beruflicher Qualifizierung in Transfergesellschaften wird ausgebaut und während des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld kann die Bundesagentur für Arbeit künftig bis zu 75 Prozent der Weiterbildungskosten bei kleineren und mittleren Unternehmen (weniger als 250 Beschäftigte) übernehmen. Weiterbildung, die den Übergang in neue Beschäftigung unterstützt, kann künftig unabhängig von Lebensalter und der bisher erworbenen Qualifikation gefördert werden.
Das Qualifizierungschancengesetz wird praxistauglicher gestaltet. So können zukünftig Sammelanträge für Beschäftigte gestellt werden, die vergleichbare Ausgangsqualifikationen und vergleichbare Fördernotwendigkeiten haben. Das entlastet Unternehmen konkret. Die Beteiligung der BA an den Lehrgangskosten und der Arbeitsentgeltzuschuss werden unabhängig von der Betriebsgröße um jeweils 10 Prozentpunkte erhöht, wenn die beruflichen Kompetenzen von mindestens 20 Prozent der Beschäftigten durch Weiterbildung angepasst werden müssen. Weiter werden das Zertifizierungsverfahren entbürokratisiert und bei den Bundesdurchschnittskostensätzen wird sichergestellt, dass auch Weiterbildungsmaßnahmen mit geringen Teilnehmerzahlen finanziert werden können.
Denn Qualifizierung und Weiterbildung sind der beste Schutz gegen Arbeitslosigkeit.
Weiter werden die Regelungen der Kurzarbeit verbessert, um den betroffenen Branchen unter die Arme zu greifen. So kann der Bezug auf bis zu 24 Monate ermöglicht werden, wenn eine zweckmäßige Weiterbildung stattfindet.
All diese Maßnahmen haben das Ziel, dass die Beschäftigten von heute die Arbeit von morgen machen können. Wo immer es geht, wollen wir mit einer vorausschauenden Arbeitsmarktpolitik Arbeitslosigkeit verhindern bevor sie entsteht. Das Arbeit-von-morgen-Gesetz schafft Chancen und Schutz im Wandel.