Sozialversicherung

Sozialwahlen 2017

Übergabe des Schlussberichtes über die Sozialwahlen 2017 an Bundessozialminister Hubertus Heil

Die Trendumkehr ist geschafft!, freute sich heute Rita Pawelski, die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen, anlässlich der Übergabe des Schlussberichtes über die Sozialwahlen 2017 an Bundessozialminister Hubertus Heil in der BARMER-Geschäftsstelle in Berlin. Gemeinsam mit ihrem Stellvertreter Klaus Wiesehügel stellt Pawelski in ihrem Bericht einen Anstieg der Wahlbeteiligung bei den Sozialwahlen fest.

 

30 Jahre lang sank die Wahlbeteiligung bei den Sozialwahlen von 43,85 % auf 30,15 %. Bei den letzten Sozialwahlen stieg sie wieder - wenn auch nicht stark - auf 30,42 %. Es wurden eine halbe Million Stimmen mehr abgegeben als 2011. Vergleicht man nur die Versicherungsträger, die 2011 und 2017 gewählt haben, dann stieg die Anzahl der abgegebenen Stimmen sogar über 1 Million. Insgesamt wurden 15,5 Millionen Stimmen abgegeben, betonte Pawelski.

Trotz des erfreulichen Stimmzuwachses sehen Pawelski und Wiesehügel bei den Sozialwahlen einen erheblichen Reformbedarf, den sie in einem 10-Punkte-Reformkatalog zusammengefasst haben. Dies sind die wichtigsten Empfehlungen an die Politik:

  • Einführung der Onlinestimmabgabe bei den Sozialwahlen,
  • Einführung einer verpflichtenden Frauenquote bei der Aufstellung von Vorschlagslisten,
  • Veränderungen im Sozialwahlrecht, die bei mehr Versicherungsträgern zu Sozialwahlen führen sollen.

Seit den 90er Jahren werde über die Einführung von Onlinewahlen diskutiert, so die Bundeswahlbeauftragte, doch Bemühungen, 2017 zumindest im Rahmen eines Pilotprojektes online zu wählen, scheiterten. Online gehöre immer mehr zur Lebenswirklichkeit. Deshalb plädierten die beiden Bundeswahlbeauftragten für die Einführung der Onlinewahlen, unterstrich Pawelski.

Der Frauenanteil in den Vertreterversammlungen und den Verwaltungsräten stieg von 18,0 % auf 22,6 %. Das sei aber noch längst nicht ausreichend, bedauerte Pawelski. Deshalb setzen wir uns für eine Drittelquote bei der Listenaufstellung ein, so Pawelski.

Das Sozialwahlrecht sehe die Möglichkeit vor, sich auf ein Personalkonzept zu einigen und damit auf die Durchführung einer Wahl zu verzichten, erläuterte die Bundeswahlbeauftragte. Das Reformprogramm der Soziwahlbeauftragten sehe vor, diese Vereinbarungen zu erschweren und über diesen Weg mehr Wählerinnen und Wählern die Möglichkeit zur Teilnahme an den Sozialwahlen zu eröffnen.

Audio-Dokumentation der Veranstaltung

Eröffnung durch Rita Pawelski:

Eröffnungsrede - Rita Pawelski

 

Begrüßung durch Prof. Dr. Straub:

Begrüßung durch Herrn Prof. Dr. Straub

 

Reform der Sozialversicherungswahlen und Stärkung der Sozialen Selbstverwaltung aus Sicht von Selbstverwaltern:

Reform der Sozialversicherungswahlen und Stärkung der Sozailen Selbstverwaltung aus Sicht von Selbstverwaltern

 

Übergabe des Schlussberichts an Bundesminister Hubertus Heil durch Rita Pawelski und Klaus Wiesehügel:

Übergabe des Schlussberichts an Bundesminister Hubertus Heil durch Rita Pawelski und Klaus Wiesehügel

 

Statement des Bundesministers Hubertus Heil:

Statement von Bundesminister Hubertus Heil

 

Diskussion mit Bundesminister Hubertus Heil:

Diskussion mit Bundesminister Hubertus Heil

 

Podiumsgespräch der Bundestagsabgeordneten:

Podiumsgespräch der Bundestagsabgeordneten

 

Publikumsdiskussion mit den Bundestagsabgeordneten:

Diskussion des Publikums mit den Bundestagsabgeordneten

 

Schlusswort von Klaus Wiesehügel:

Schlusswort von Klaus Wiesehügel

 

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