Der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, hat heute Jürgen Dusel in sein Amt als neuem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen eingeführt. Jürgen Dusel war bislang in Brandenburg Beauftragter der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen.
Hubertus Heil:
Ich bin froh, dass wir einen so erfahrenen Fachmann in Sachen Politik für Menschen mit Behinderungen nach Berlin holen konnten. Er kennt die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen. Ihm ist es in den vergangenen Jahren gelungen, die Behindertenpolitik als ressortübergreifende Querschnittsaufgabe in Brandenburg zu verankern. Und Jürgen Dusel hat die Erarbeitung des Bundesteilhabegesetzes kritisch und konstruktiv begleitet und hat an der UN-Staatenprüfung in Genf zur UN-Behindertenrechtskonvention teilgenommen. Ich gehe davon aus, dass wir zusammen die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Deutschland erheblich verbessern können.
Jürgen Dusel:
Ich freue mich sehr auf die neue Aufgabe. Auch in dieser Legislaturperiode muss die UN-Behindertenrechtskonvention Maßstab und Richtschnur in der Politik für Menschen mit Behinderungen sein. Der Koalitionsvertrag greift bereits wichtige Themen auf. Insbesondere im Themenfeld Barrierefreiheit müssen wir bundesweit weiter vorankommen. Denn Barrierefreiheit hat eine ganz wichtige soziale Dimension.
Der Beauftragte wird vom Bundeskabinett jeweils für die Dauer einer Legislaturperiode bestellt. Nach § 18 BGG hat der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen die Aufgabe, darauf hinzuwirken, dass die Verantwortung des Bundes, für gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen zu sorgen, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfüllt wird.
Innerhalb der Bundesregierung nimmt der Beauftragte Einfluss auf politische Entscheidungen und begleitet aktiv die Gesetzgebung. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe beteiligen die Bundesministerien den Beauftragten bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben, soweit sie Fragen der Integration von Menschen mit Behinderungen behandeln oder berühren. Im Falle negativer Folgen des geltenden Rechts setzt er sich für Änderungen ein und wirkt bei neuen Vorhaben auf die Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen hin.