Bundesarbeitsminister Hubertus Heil:
Die Zahl der Arbeitslosen ist im August im Vergleich zum Vorjahr um 194.000 auf 2,35 Millionen gesunken, das ist ein gute Nachricht und Zeichen dafür, dass der Arbeitsmarkt weiterhin robust ist. Erfreulich sind auch die Zahlen bei Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, die beide kräftig angestiegen sind.
Angesichts dieser guten Stimmung am Arbeitsmarkt ist es möglich, den Arbeitslosenversicherungsbeitrag zu senken. Das werde ich veranlassen, und zwar um 0,5 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent. Mit dieser Senkung stellen wir sicher, dass der Bundesagentur für Arbeit genügend finanzielle Mittel für Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland zur Verfügung stehen. Denn die deutsche Wirtschaft expandiert weiter und braucht dafür gute Arbeitskräfte. Alleine bei der Bundesagentur für Arbeit sind insgesamt 828.000 freie Stellen gemeldet. In vielen Berufen und Regionen verschärft sich der Fachkräftemangel, dies gilt speziell im Gesundheits- und Pflegebereich und in Bau- und Handwerksberufen.
Um die Qualifikation der Beschäftigten auf einem hohen Niveau zu halten und Arbeitslosigkeit so weit wie möglich zu verhindern, werde ich ein Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung auf den Weg bringen. Es soll Unternehmen Zuschüsse für die Qualifizierung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung stellen. Dabei sollen Kleinstunternehmen bis zu 75 Prozent an Zuschüssen erhalten, kleine und mittlere Unternehmen bis zu 50 Prozent und Unternehmen ab 250 Mitarbeitern bis zu 25 Prozent. Im gleichen Zuge wird der Versicherungsschutz in der Arbeitslosenversicherung ausgeweitet. Kurzfristig Beschäftigte sollen künftig einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erhalten, wenn sie binnen 30 Monaten mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Bisher musste die Mindestversicherungszeit binnen 24 Monaten erfüllt werden.