Zum 1. Januar 2026 haben die Beratungsstellen ihre Arbeit auf neuer gesetzlicher Grundlage aufgenommen. Ziel ist es, durch eine arbeits- und sozialrechtliche Beratung Drittstaatsangehörige vor Ausbeutung und zugleich Einheimische vor Lohndumping zu schützen.
Dazu wurde in jedem Bundesland eine Beratungsstelle eingerichtet. Diese bieten qualifizierte Beratung an, die sich an den besonderen Bedürfnissen von Drittstaatsangehörigen orientiert. Das Beratungsangebot ist unentgeltlich, mehrsprachig und richtet sich sowohl an Drittstaatsangehörige im Inland, als auch an Drittstaatsangehörige, die sich noch im Ausland befinden, aber in Deutschland arbeiten möchten.
Gleichzeitig besteht seit 1. Januar 2026 die Pflicht für Arbeitgeber, auf das Beratungsangebot von "Faire Integration" hinzuweisen (§ 45c Aufenthaltsgesetz).