Sehen Sie hier das Statement der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Bärbel Bas, zu den beiden neuen Gesetzesvorhaben "Tariftreue" und "Betriebsrentenstärkungsgesetz".
Trotz der positiven Wirkungen von Tarifverträgen nimmt die Zahl der tarifgebundenen Betriebe und der Beschäftigten, für die ein Tarifvertrag gilt, ab. Immer weniger Arbeitgeber binden sich an einen Tarifvertrag. Früher waren drei von vier Arbeitsplätzen tarifgebunden, heute ist es nur noch jeder zweite. Dies wirkt sich nachteilig auf die Arbeitsbedingungen aus. Das Bundestariftreuegesetz soll dem entgegenwirken und wieder für mehr Tarifbindung sorgen.
Mit dem (ersten) Betriebsrentenstärkungsgesetz und der Einführung der spezifischen steuerlichen Förderung von Geringverdienenden sowie der neuen Form tariflicher Sozialpartnermodelle wurden 2018 wichtige Impulse gesetzt. Diese Ansätze werden nun weiterentwickelt, damit die Betriebsrente für mehr Menschen selbstverständlicher Teil der Alterssicherung wird und Beschäftigte später ohne finanzielle Sorgen in Rente gehen können.