Katja Mast, Parlamentarische Staatssekretärin im BMAS (Mitte), mit den Mitgliedern der koreanischen Nationalversammlung (v.l.nr.) Hong Bae Park, Hye-Ryun Back, Yoon Kim und Ju Young Lee
Arbeit kann tödlich sein – das ist immer noch eine traurige Gewissheit für Millionen Beschäftigte weltweit. Die Reduzierung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ist deshalb ein zentrales Anliegen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Am 3. Dezember 2025 empfing die Parlamentarische Staatssekretärin Katja Mast eine Delegation von vier Abgeordneten der Nationalversammlung der Republik Korea, die sich über das deutsche System des Arbeitsschutzes informieren wollte.
Unter der Leitung der Abgeordneten Hye-Ryun Back erkundigte sich die Delegation nach dem Ansatz Deutschlands beim Arbeitsschutz. Zwar ist die Zahl tödlicher Arbeitsunfälle in der Republik Korea in den vergangenen Jahren gesunken, insbesondere Vorerkrankungen werden allerdings oft erst dann erkannt, wenn es zu spät ist. Staatssekretärin Mast stellte dazu die besondere Bedeutung der Prävention im deutschen System des Arbeitsschutzes dar. Dieser Ansatz hat dazu beigetragen, die Anzahl der tödlichen Arbeitsunfälle in Deutschland von 1543 im Jahr 1993 auf 351 im Jahr 2024 zu senken.
Jeder Arbeitsunfall ist einer zu viel, ganz egal, wo er geschieht. Der Austausch mit der Republik Korea gibt uns die Möglichkeit, unsere guten Erfahrungen im Arbeitsschutz weiterzugeben und von den Erfahrungen Koreas zu lernen.
Ein weiteres Anliegen der Abgeordneten war es, sich über die Herausforderungen des demografischen Wandels auf die Rentenversicherung auszutauschen. Mit einer Geburtenrate von 0,75 Geburten pro Frau im Jahr 2024 stellt sich für die Republik Korea die Frage, wie eine nachhaltige Finanzierung sozialer Sicherung erreicht werden kann. Staatssekretärin Mast stellte dazu Anreize dar, um längeres Arbeiten attraktiv zu machen und die Rentnerinnen und Rentner zu motivieren, auf freiwilliger Basis weiterzuarbeiten. Sie verwies zudem auf die Einsetzung einer Rentenkommission für das kommende Jahr.