Das Informations- und Beratungsangebot „Faire Integration“ wird verstetigt und durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ab 2026 durch Trägerzuschüsse finanziert. Die Dauer einer Bewilligungsperiode wird sieben Jahre betragen. Ziel von "Faire Integration" ist es, durch eine arbeits- und sozialrechtliche Beratung Drittstaatsangehörige vor Ausbeutung und zugleich Einheimische vor unfairem Lohndumping zu schützen. Dazu wird in jedem Bundesland eine Beratungsstelle durch einen Träger eingerichtet. Die Beratungsstellen übernehmen die Aufgabe, eine qualifizierte Beratung anzubieten, die sich an den besonderen Bedürfnissen der Drittstaatsangehörigen orientiert. Zusätzlich wird eine übergeordnete Fachstelle zur fachspezifischen Vernetzung der Beratungsstellen eingerichtet.
Wir rufen interessierte Träger dazu auf, im Zeitraum vom 10. Februar (8:00 Uhr) bis 7. März 2025 (14:00 Uhr) ihr Interesse an einer Trägerschaft einer Beratungsstelle oder der Fachstelle zu bekunden.
Die Interessenbekundung erfolgt über das von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) bereitgestellte Förderportal BMAS.
Weitere Informationen sowie der vollständige Aufruf: