Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Bärbel Bas hat die Achte Verordnung zur Änderung der Winterbeschäftigungs-Verordnung unterzeichnet. Mit der Verordnung werden die Beiträge zur Winterbeschäftigungs-Umlage im Bauhauptgewerbe befristet für ein Jahr in 2026 von 2 Prozent auf 1 Prozent abgesenkt. Das Bauhauptgewerbe wird dadurch um 200 Millionen Euro entlastet.
Aus der Umlage werden ergänzende Leistungen zum Saison-Kurzarbeitergeld für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert. Saison-Kurzarbeitergeld wird in der Baubranche in der sogenannten Schlechtwetterzeit (1. Dezember bis 31. März) gezahlt, wenn witterungsbedingt nicht gearbeitet werden kann bzw. ein Arbeitsausfall aus wirtschaftlichen Gründen eintritt. Mit dem Saison-Kurzarbeitergeld und den ergänzenden Leistungen kann Winterarbeitslosigkeit in der Baubranche weitgehend vermieden werden. Die befristete Absenkung der Umlage wird aus der Rücklage der Winterbeschäftigungs-Umlage finanziert. Die Bundesregierung hatte bereits verschiedene Maßnahmen zur Entlastung der Baubranche auf den Weg gebracht, u.a. den sog. Bau Turbo.
Nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt tritt die Verordnung am 1. Januar 2026 in Kraft.
Hier finden Sie den Verordnungstext.