Mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz wurde erstmals eine Mindestbesichtigungsquote für die staatlichen Arbeitsschutzaufsicht von 5% aller Betriebe pro Jahr festgelegt. Diese gilt ab 2026, wobei die Länder bis dahin Schritte unternehmen, die Mindestbesichtigungsquote umzusetzen. Im Arbeitsschutzkontrollgesetz verpflichtet sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, im Jahr 2023 eine Zwischenauswertung der Kontrolldichte der Länder vorzunehmen. Diese wird mit diesem Bericht vorgelegt.
Hier können Sie den Zwischenbericht als PDF-Dokument herunterladen.