Soziale Sicherung

KulturPass bleibt auch im neuen Jahr anrechnungsfrei

Zum 1. Januar 2024 tritt eine Gesetzesänderung in Kraft, nach welcher der KulturPass auch für Jugendliche und junge Erwachsene im SGB XII anrechnungsfrei bleibt.

Der KulturPass ist ein Angebot der Bundesregierung für alle, die 2023 ihren 18. Geburtstag gefeiert haben. Diese Personengruppe erhält ein Budget von 200 Euro, das sie für Eintrittskarten, Bücher, CDs, Platten und vieles andere einsetzen können. Nach der alten Gesetzesfassung galten jedoch alle Einkünfte in Geldeswert als Einkommen.

Dies hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nun geändert: Nach der neuen Regelung bleibt das Guthaben des KulturPasses anrechnungsfrei.

Erhalten Sie Meldungen und Pressemitteilungen des BMAS direkt nach deren Veröffentlichung als Newsletter in Ihr E-Mail-Postfach.