Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat das Teilhabechancengesetz evaluiert. Die Ergebnisse zeigen: Der Soziale Arbeitsmarkt eröffnet Menschen, die lange ohne Arbeit waren, soziale Teilhabe und eine echte Perspektive.
Um (besonders) arbeitsmarktfernen Menschen soziale Teilhabe zu ermöglichen und ihre Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen, hat der Gesetzgeber 2019 das Teilhabechancengesetz beschlossen. Mit ihm wurden zwei neue Förderinstrumente ins SGB II aufgenommen: "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen" nach § 16e und - zunächst befristet - "Teilhabe am Arbeitsmarkt" nach § 16i SGB II. Dies kam der Schaffung eines Sozialen Arbeitsmarktes gleich.
Das Teilhabechancengesetz wurde vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit zwischen 2019 und 2023 evaluiert. Zwischenzeitlich wurde "Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16i SGB II entfristet. Die Ergebnisse der Evaluation zeigen: Das Teilhabechancengesetz wirkt. Ein sehr erfreuliches Ergebnis der Evaluation ist, dass nicht nur soziale Teilhabe geschaffen wird, sondern es einigen Geförderten sogar gelingt, im Anschluss an die Förderung einen regulären Job zu finden, in dem sie keine Unterstützung mehr vom Jobcenter brauchen. Das ist ein großer Erfolg, wenn man bedenkt, wie weit weg vom Arbeitsmarkt die Menschen vor Beginn der Förderung waren.