Der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen, Peter Weiß, bei der Auftaktveranstaltung zu den Sozialwahlen 2023 im Bundesministerium für
Arbeit und Soziales.
Der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen, Peter Weiß, appelliert am heutigen Montag, den 22. Mai 2023, an die Wählerinnen und Wähler, kurz vor dem Ende der Sozialwahlen 2023 ihre letzten Chancen zur Stimmabgebe zu nutzen.
Liebe Wählerinnen, liebe Wähler, spätestens am 31. Mai 2023 müssen Ihre Wahlbriefe bei Ihrer Versicherung eingetroffen sein. Ich appelliere an Sie: Nutzen Sie Ihre Wahlmöglichkeit! Mit jeder abgegebenen Stimme wird den ehrenamtlichen Selbstverwalterinnen und Selbstverwaltern der Rücken gestärkt, damit diese Ihre Interessen in Ihrer Kranken- und Rentenversicherung vertreten können. Diese Menschen arbeiten in ihrer Freizeit für Sie. Mit Ihrer Stimmabgabe zeigen Sie ihnen, dass Sie deren Engagement – im Sinne der Versicherten – Wert schätzen. Stimmen Sie ab!
Die Sozialwahlen bilden das Kernstück der Demokratie in der Sozialversicherung.