Bereits seit 1991 wird zwischen den Arbeits- und Sozialministerien Deutschlands und Bulgariens eine enge bilaterale Zusammenarbeit gepflegt, die das BMAS seit jeher schätzt. Denn obwohl Sofia und Berlin gut 1600 km auseinanderliegen, verbinden die beiden EU-Mitgliedstaaten die Fragen und Herausforderungen rund um die Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU. Welche Rechte haben Arbeitnehmende, die im EU-Ausland tätig sind? Wo bekommen sie Hilfe bei der Rechtsdurchsetzung? Wie begegnen wir dem noch immer gegebenen Menschenhandel?
Zur Vertiefung der Kooperation haben Staatssekretär Dr. Rolf Schmachtenberg und seine bulgarische Amtskollegin Vizeministerin Natalia Efremova am 13. März 2023 ein gemeinsames Arbeitsprogramm für den Zeitraum 2023/2024 unterzeichnet.
Ziel der Zusammenarbeit ist es, die frühzeitige Beratung für mobile Arbeitnehmer*innen auszuweiten, Menschenhandel zu bekämpfen und den sozialen Dialog weiter zu stärken. Losgehen soll es Anfang April mit einer Veranstaltung zum Auftakt der Erntesaison in der Landwirtschaft, in der über die geltenden Regelungen im Arbeits- und Sozialrecht informiert wird.