Bundesminister Hubertus Heil hat vor dem Hintergrund der durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Januar 2023 (6 StR 133/12) in der Praxis entstandenen Rechtsunsicherheiten bei der Bestimmung der Vergütung von Betriebsräten eine dreiköpfige Kommission unter Vorsitz von Herrn Prof. Dr. Rainer Schlegel, Präsident des Bundessozialgerichts, sowie den Mitgliedern Frau Ingrid Schmidt, Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts a.D. und Prof. Dr. Gregor Thüsing, Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und das Recht der sozialen Sicherheit, Universität Bonn, eingesetzt.Die Kommission „Rechtssicherheit in der Betriebsratsvergütung“ hatte den Auftrag, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales Vorschläge für eine gesetzliche Regelung im Betriebsverfassungsgesetz vorzulegen, die Rechtssicherheit für die Bestimmung der Vergütung von Betriebsräten schafft.
Die Kommission hat dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales ihre Vorschläge im Juli 2023 übergeben. Am 29. September 2023 wurden die Vorschläge auch weiteren Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und den Spitzen der Sozialpartnerorganisationen BDA und DGB durch die Kommission vorgestellt.