Der Branchendialog "Die Achtung der Menschenrechte entlang der globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten der deutschen Energiewirtschaft" hat heute seine Arbeit aufgenommen. Darin werden Unternehmen, Gewerkschaften, zivilgesellschaftliche Organisationen und das Deutsche Institut für Menschenrechte gemeinsam die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken der deutschen Energiewirtschaft entlang ihrer globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten in den Blick nehmen. Auf diese Weise wollen sie zur Verbesserung von menschenrechtlicher Lage und Umweltsituation beitragen.
Die Energiebranche steht durch die Energiewende und aktuell die Frage der Versorgungssicherheit im Zentrum der Aufmerksamkeit. In ihren Wertschöpfungsketten ist sie dabei mit einer Vielzahl menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken konfrontiert. Dem müssen sich Unternehmen durch die Umsetzung von Sorgfaltspflichten stellen. Das BMAS unterstützt die Unternehmen, im Branchendialog gemeinsam mit Stakeholdern Lösungen zu erarbeiten.
Branchendialoge werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Rahmen der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) durchgeführt. Ziel der Dialoge ist es, Unternehmen in Branchen mit besonderen menschenrechtlichen Herausforderungen Orientierung zu bieten und sie dabei zu unterstützen, die NAP-Anforderungen zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht angemessen umzusetzen. Dadurch leisten sie einen Beitrag, um die menschenrechtliche Lage in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten zu verbessern. Der erste Branchendialog findet seit 2020 mit der deutschen Automobilindustrie statt.
Im Rahmen der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) führt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Branchendialoge durch. Ziel der Dialoge ist es, Unternehmen in Branchen mit besonderen menschenrechtlichen Herausforderungen Orientierung zu bieten und sie dabei zu unterstützen, die NAP-Anforderungen zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht angemessen umzusetzen.