International

Schutz vor Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt

Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Ratifikation des Übereinkommens Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung aus dem Jahr 2019 beschlossen.

Das Übereinkommen setzt weltweit ein klares Zeichen, dass jedes Verhalten, das Menschen im Arbeitsumfeld herabsetzt, demütigt, sexuell belästigt oder auch physisch beziehungsweise psychisch angreift, verboten und damit auch geächtet wird. Das Übereinkommen ist weltweit das erste dieser Art, das Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie andere Personen in der Arbeitswelt weitreichenden Schutz vor Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt bietet. Ebenso geschützt sind natürliche Personen, die die Befugnisse, Pflichten oder Verantwortlichkeiten einer Arbeitgeberin oder eines Arbeitgebers ausüben.

Die weltweite #metoo-Debatte benennt seit 2017 sehr deutlich die Probleme, die auch in Deutschland mit sexualisierter Gewalt in der Arbeitswelt existieren. Im Jahr 2022 hat die Debatte leider nichts von ihrer Bedeutung verloren. Wichtig sind daher die bestehenden Bestimmungen im Arbeitsschutz und im Strafrecht in Deutschland sowie Hilfsangebote, wie beispielsweise die von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien unterstützten Vertrauensstelle gegen sexuelle Belästigung und Gewalt.

Es kommt nun darauf an, dass dieses Übereinkommen von möglichst vielen Ländern der Welt ratifiziert wird. Deutschland zählt zu den ersten innerhalb der Europäischen Union, die sich auf den Weg machen.

Hier können Sie sich den Gesetzentwurf über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt herunterladen.

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