Ich bin sehr froh, dass heute Nacht eine Einigung zwischen französischer Ratspräsidentschaft, EU-Parlament und Kommission über eine Richtlinie für Mindestlöhne in Europa erzielt wurde. Damit werden neue Standards für ein soziales Europa gesetzt. Und gerade der Wert der Arbeit muss in ganz Europa eine Bedeutung haben: Wer arbeitet, muss vernünftig davon leben können – das gilt in Stockholm und Lissabon genauso wie in Berlin und Bukarest. Die harte Arbeit an der Mindestlohnrichtlinie während der deutschen Ratspräsidentschaft hat sich gelohnt.
Fairer Wettbewerb, eine breite Tarifbindung und angemessene Mindestlöhne machen die EU stärker. Die neue Richtlinie gibt ein klares Ziel von 80 Prozent Tarifbindung vor. Das ist ein ehrgeiziger Plan, auch für uns in Deutschland. Aber wir haben Instrumente, die das möglich machen – etwa ein Tariftreuegesetz des Bundes, damit öffentliche Aufträge an Unternehmen gehen, die Tariflohn zahlen. Nach dem Beschluss des Deutschen Bundestages für einen armutsfesten Mindestlohn von 12 Euro am letzten Freitag ist die europäische Richtlinie nun auch Rückenwind für mehr Tariflöhne und bessere Tarifbindung in Deutschland.“
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn ist in Deutschland die Lohnuntergrenze, die nicht unterschritten werden darf. Seit 1. Januar 2024 gilt ein Mindestlohn von 12,41 Euro.