Individueller Übergang zwischen Arbeitsleben und Rente
Mit dem Flexirentengesetz wurden im Jahr 2017 neue Möglichkeiten zum Übergang zwischen Arbeitsleben und Rente geschaffen. Beschäftigte können seitdem ihren Renteneintritt flexibler gestalten. Der vorliegende Abschlussbericht stellt dar, wie Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeiten zum flexiblen Übergang in die Rente nutzen und ob bei den bestehenden Regelungen Weiterentwicklungsbedarf besteht.
Ziel des Projektes war es, die tatsächliche Inanspruchnahme der Regelungen des Flexirentengesetzes zu untersuchen. Dabei wurden die Motivlagen für die Inanspruchnahme der Regelungen herausgearbeitet sowie Hemmnisse und Hürden für die Inanspruchnahme identifiziert.
Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Rentner berichten von ihren Erfahrungen mit den neuen Regelungen
Beschäftigte, Rentenbeziehende und Arbeitgeber wurden in diesem Projekt zu ihren Erfahrungen mit den Möglichkeiten eines flexiblen Rentenübergangs befragt. Dabei ging es um den Kenntnisstand zu den aktuell bestehenden Möglichkeiten, um die genutzten Informations- und Beratungsangebote und um die individuelle Motivation zur Wahl einer bestimmten Option des Renteneintritts. Zudem kamen Wünsche an zukünftige Gestaltungsmodelle zur Sprache.
Die Erkenntnisse dieser Untersuchung werden in die Gestaltung zukünftiger Maßnahmen einfließen.
Das Projekt wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gemeinsam mit dem Bundeskanzleramt, dem Statistischen Bundesamt und der Deutschen Rentenversicherung Bund durchgeführt.