Anlässlich des 50-jährigen Bestehens des Ausschusses für Gefahrstoffe fand heute in Berlin die Festveranstaltung "50 Jahre AGS – die Arbeit des AGS im europäischen Kontext" statt.
Lilian Tschan, Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), dankte den Mitgliedern des AGS und den vielen, in seinem Umfeld engagierten Personen für ihr ehrenamtliches Engagement und die langjährige, erfolgreiche Beratung des BMAS:
Wir schätzen Ihre fachliche Expertise außerordentlich und bauen auch für die Zukunft auf die kompetente fachliche Beratung des AGS bei Fragen des Gefahrstoffschutzes und der Chemikaliensicherheit.
Am 18. Januar 1972 konstituierte sich der Ausschuss für gefährliche Arbeitsstoffe als Vorläufer des jetzigen Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS). Seitdem berät der AGS das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erfolgreich.
Leitprinzipien des Handelns beim AGS sind die Sozialpartnerschaft und das Konsensprinzip. Diese Prinzipien kommen besonders bei der Konkretisierung der Gefahrstoffverordnung durch Technische Regeln zum Tragen, die im AGS in einem etablieren Verfahren erarbeitet und stetig weiterentwickelt werden.
Dabei arbeiten fachkundige Personen von Seiten der Arbeitgeber, der Gewerkschaften, der Landesbehörden, der gesetzlichen Unfallversicherung und weiteren, insbesondere aus der Wissenschaft, zur Unterstützung der Betriebe zusammen.
Themen und Regelungen waren und sind dabei z.B. Benzol oder Quarz- und Allgemeinstaub, Asbest und künstliche Mineralfasern, aber auch Sicherheitsdatenblatt, Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsplatzgrenzwerte oder das Risikokonzept für krebserzeugende Stoffe.
Viele dieser Themen werden auch in die europäische Diskussion eingebracht, ganz aktuell z. B. die Technischen Regeln zu Schweißtechnischen Arbeiten oder Blei.
Auch in Diskussionen zur Schnittstelle REACH und Arbeitsschutz bringt sich der AGS aktiv ein. Die Festveranstaltung zu 50 Jahren AGS am 10. Mai stellte die Arbeit des AGS deshalb in den europäischen Kontext. Dafür gibt es konkrete Anlässe:
Zum einen gibt es mit der EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit im Rahmen des "European Green Deal" eine neue Initiative zur Verbesserung des Schutzniveaus für Mensch und Umwelt. Diese Initiative weitet den Einfluss von REACH noch stärker als bisher auf berufliche Anwender aus. In diesem Zusammenhang werden zahlreiche neue gesetzgeberische Aktivitäten auf EU-Ebene angestoßen. Diese haben unmittelbar Auswirkungen auf die nationalen Regelungen und die Schnittstelle zum Arbeitsschutz.
Zum anderen betrifft die EU-Chemikalienstrategie die aktuellen G7-Beratungen: Beim Thema Klimawandel gibt es Querverbindungen zur Chemikalienpolitik. Im Sinne einer "non toxic environment" sollen besonders besorgniserregende Stoffe möglichst nicht eingesetzt werden. Hierbei handelt es sich beispielsweise um krebserzeugende Metalle. Diese sind jedoch im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien und der erforderlichen Speichertechnologie zurzeit noch unabdingbar.
Diese Themen stellte Staatssekretärin Lilian Tschan in ihren Grußworten in den Mittelpunkt. Sie wurden auch in einer Podiumsdiskussion zwischen Vertretern des AGS, des BMAS und Herrn Direktor Stefan Olsson als Vertreter der Generaldirektion Beschäftigung der EU-Kommission diskutiert, die von der Präsidentin der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Isabel Rothe moderiert wurde.
Die BAuA führt die Geschäfte des AGS, arbeitet fachlich mit und informiert umfassend über alle Arbeitsergebnisse des AGS und seine Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS).
Teilnehmende der Festveranstaltung "50 Jahre AGS – die Arbeit des AGS im europäischen Kontext"