Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat heute die Ratifikationsurkunde Deutschlands zum ILO-Übereinkommen Nr. 169 zum Schutz indigener Völker an den Generaldirektor der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) überreicht. Mit der Ratifizierung sendet Deutschland ein klares Signal zum Schutz der Rechte indigener Völker weltweit. Die Ratifizierung ist in enger Kooperation mit den deutschen Sozialpartnern erfolgt.
Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil:
Indigene Völker sind weltweit in ihrer Existenz bedroht. Häufig sind sie vom politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben ihres Landes ausgeschlossen. Dagegen möchten wir ein weltweites Zeichen setzen und andere Staaten aufrufen, das Übereinkommen ebenfalls anzuerkennen und zu ratifizieren und ihm damit Gewicht zu verleihen. Obwohl in Deutschland keine indigenen Bevölkerungsgruppen leben, haben wir die Ratifizierung des Übereinkommens in dieser Legislaturperiode vorangetrieben und bekennen uns ausdrücklich zu seinen Zielen.
Der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Reiner Hoffmann, zur Ratifizierung:
Der Schutz und die Gleichstellung indigener Bevölkerungsgruppen ist unabdingbarer Bestandteil einer pluralistischen Gesellschaftsordnung. Wir begrüßen es sehr, dass die Bundesregierung mit der Ratifizierung des Übereinkommens 169 ein klares Zeichen setzt. Sie kommt dadurch ihrer globalen Verantwortung im Hinblick auf die Förderung einer weltumspannenden Wertegemeinschaft nach.
Für die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) unterstrich ihr Vorsitzender, Rainer Dulger:
Aus der Ratifikation des Übereinkommens durch die Bundesregierung ergibt sich zwar kein Anpassungsbedarf für Deutschland. Sie stärkt aber das multilaterale System der internationalen Arbeitsnormen und sendet eine positive Signalwirkung an andere Länder, das Übereinkommen ebenfalls zu ratifizieren.
Die Internationale Arbeitsorganisation ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen und damit beauftragt, soziale Gerechtigkeit sowie Menschen- und Arbeitsrechte zu fördern.
ILO
Zum ILO-Übereinkommen 169:
Das ILO-Übereinkommen 169 ist die umfassendste und gleichzeitig einzige rechtsverbindliche internationale Norm zum Schutz der Rechte indigener Völker.
Es betrifft mehr als 370 Millionen Menschen in etwa 90 Staaten. Sie stellen rund fünf Prozent der Weltbevölkerung, gleichzeitig aber 15 Prozent der in Armut lebenden Menschen.
Das Übereinkommen wurde im Jahr 1989 von der ILO verabschiedet und bislang von 23 überwiegend lateinamerikanischen Staaten ratifiziert. Nach Dänemark, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen und Spanien tritt nun Deutschland als sechster europäischer Mitgliedstaat dem Übereinkommen 169 bei. Das Übereinkommen statuiert weitreichende Schutzrechte in Bezug auf Gleichberechtigung, Nichtdiskriminierung und zur Stärkung der lokalen Selbstbestimmung. Vertreter*innen indigener Völker betonen insbesondere das im Übereinkommen niedergelegte grundlegende Selbstbestimmungsrecht und die partizipativen Rechte in Bezug auf die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung.