Die Europäische Kommission hat sich am 27. April 2021 dafür ausgesprochen, 476 ehemalige Beschäftigte der Gießereien der GMH Guss Gruppe mit Mitteln des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) bei der Reintegration in Arbeit zu fördern. Damit hat die Europäische Kommission auch den elften EGF-Antrag Deutschlands positiv beschieden.
Die Ursache für die Entlassungen sind negative Folgen der Globalisierung. Die GMH Guss Gruppe produzierte Gussteile für den Fahrzeug- und Maschinenbau. Aufgrund einer Verlagerung der Herstellung von Gießereiprodukten für die PKW- und LKW-Produktion und den Maschinenbau ins Ausland, insbesondere nach Asien und Osteuropa, brach die Produktion der deutschen Gießereien im Jahr 2019 um 8,9 % ein. In Folge dessen kam es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Vermögen der GMH Guss GmbH und vier ihrer Tochtergesellschaften. Die Tochtergesellschaften mussten ganz oder teilweise geschlossen werden. 585 Arbeitnehmer*innen wurden entlassen.
Auf Antrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) soll die Unterstützung der betroffenen Arbeitnehmer*innen in den Transfergesellschaften durch EGF-Mittel intensiviert werden. Der EGF kann die entlassenen Beschäftigten mit Qualifizierungen, Beratung, Berufsvorbereitung und -orientierung sowie weiteren Maßnahmen, die den Betroffenen bei der Arbeitssuche und dem Erwerb neuer Kompetenzen behilflich sind, unterstützen. Die dazu vom BMAS beantragte Summe beläuft sich auf rund 1,1 Mio. EUR EGF-Mittel. Das Gesamtvolumen der Förderung beträgt inkl. nationalen Mitteln rund 1,8 Mio. EUR. Der Europäische Rat und das Europäische Parlament müssen der Inanspruchnahme des EGF im nun beginnenden EU-Haushaltsverfahren noch zustimmen.