Am 1. September 2021 startet das neue Ausbildungsjahr. Für viele junge Menschen beginnt dann ihre duale Berufsausbildung, also die parallele Ausbildung in Betrieb und Berufsschule. Dieses duale Ausbildungssystem ist Grundlage für unsere Wirtschaftskraft und unseren Wohlstand. Denn die Auszubildenden von heute sind die Fachkräfte von morgen.
Aufgrund der Corona-Pandemie war und ist es nicht leicht, Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungsmarkt zusammenzubringen. Mit dem Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" ist ein Schutzschirm für Ausbildung gespannt worden. Mit Ausbildungs- und Übernahmeprämien werden Anreize für Betriebe gesetzt, weiterhin Ausbildungsplätze anzubieten. Mit Zuschüssen zur Vermeidung von Kurzarbeit werden Betriebe dabei unterstützt, wenn sie trotz erheblichem Arbeitsausfall oder Betriebsschließungen die Ausbildung fortsetzen. Zum Ausbildungsjahr 2021/22 haben wir die Mittel dafür noch einmal verdoppelt!
- Insgesamt konnten seit Beginn des Programms bis Ende Juli 2021 fast 38.500 Prämien ausgezahlt werden (Ausbildungsprämien, Ausbildungsprämien Plus und Übernahmeprämien). Knapp 42.000 weitere Prämien sind bereits bewilligt worden.
- Etwa 20.000 Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung, die (vorschnelle) Kurzarbeit vermeiden helfen, sind seither bundesweit ausgezahlt und ebenso viele weitere bewilligt worden. Von den "neuen" Ausbilder-Vergütungszuschüssen sind zwischen März und Juli 2021 jeweils rund 1.500 ausgezahlt und bereits zusätzlich bewilligt worden.
- In Berlin – wie auch in Niedersachsen, Bremen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen – gibt es 2021 mehr Ausbildungsstellen als im Vorjahr.
Zudem wurde für neu abgeschlossene betriebliche und außerbetriebliche Berufsausbildungsverhältnisse eine Mindestvergütung für Auszubildende eingeführt. Durch die schrittweise Erhöhung der Mindestvergütung in den nächsten Jahren, soll die berufliche Ausbildung attraktiver gemacht werden.
Seit dem 1. Januar 2020 gilt eine Mindestvergütung für Auszubildende in betrieblichen und außerbetrieblichen Berufsausbildungsverhältnissen.
Mindestausbildungsvergütung
- Die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung setzt insbesondere dort an, wo es keine Tarifbindung gibt und Auszubildende bislang eine niedrige Vergütung erhielten.
- Mit der Mindestvergütung sollen zudem Transparenz geschaffen und die Attraktivität der Ausbildung gesteigert werden. Dies ist besonders überall dort wichtig, wo Fachkräftenachwuchs gesucht wird.
- Wer eine Ausbildung macht, muss sich darauf verlassen können, dass der Lebensunterhalt ordentlich abgesichert ist.