Teilhabe

Anmeldefrist für InKas verlängert

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Anmeldefrist für die Förderrichtlinie "Inklusionsstrukturen bei Kammern stärken – InKas" verlängert. Projektskizzen können nun bis zum 13. August 2021 bei der Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH (gsub) eingereicht werden. Die gsub ist als Dienstleister mit der Umsetzung dieser Förderrichtlinie be­auftragt. Mit dem Programm sollen mehr Menschen mit Schwerbehinderung und solche, die ihnen gleichgestellt sind, eine betriebliche Berufsausbildung machen können. Die detaillierte Richtlinie finden Sie hier:

Förderrichtlinie Programm "Inklusionsstrukturen bei Kammern stärken – InKas"

Das BMAS fördert die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben ergänzend zu den Regelleistungen aus Mitteln des Ausgleichsfonds (§ 161 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch SGB IX).

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