Bundesarbeitsminister Hubertus Heil empfing heute die rumänische Ministerin für Arbeit und Sozialschutz, Violeta Alexandru, in Berlin. Anlass des Treffens sind die teilweisen Verstöße von Betrieben in Deutschland gegen arbeitsschutzrechtliche Vorschriften während der COVID-19 Pandemie, die zahlreiche rumänische Beschäftigte, insbesondere Saisonkräfte in der Landwirtschaft sowie Beschäftigte in der fleischverarbeitenden Industrie, betreffen.
Bundesarbeitsminister Heil sicherte seiner Kollegin zu, dass die Einhaltung des betrieblichen Infektionsschutzes zur Sicherstellung der Gesundheit aller in Deutschland tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer höchste Priorität hat. Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlichten Infektionsschutzmaßnahmen gelten bedingungslos und branchenübergreifend.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das rumänische Ministerium für Arbeit und Sozialschutz pflegen seit vielen Jahren eine freundschaftliche Zusammenarbeit. Angesichts der aktuellen Herausforderungen stehen beide Häuser in den vergangenen Wochen in einem besonders intensiven Austausch.
Um die bilaterale Kooperation der beiden Ministerien zu stärken, haben Bundesminister Heil und Rumäniens Arbeitsministerin Alexandru heute ein Memorandum of Unterstanding unterzeichnet. Darin festigen Sie ihr Ziel, dass Arbeitsschutzstandards für alle Arbeitsnehmerinnen und Arbeitsnehmer eingehalten werden und mobile Beschäftigte Zugang haben zu Beratungsdienstleistungen über ihre Rechte im Bereich des Arbeits- und Sozialrechts.