Heute tritt die Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge in Kraft (BGBl. 2019 I, S. 1082). Ab jetzt muss der Arbeitgeber Beschäftigten, die intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung ausgesetzt sind, arbeitsmedizinische Vorsorge beim Betriebsarzt anbieten. Intensive Sonne bei der Arbeit kann zur Berufskrankheit führen. Prävention ist deshalb unerlässlich. Arbeitsmedizinische Vorsorge ist wichtig zur individuellen Aufklärung und Beratung über persönliche Gesundheitsrisiken bei der Arbeit. Für den Arbeitsschutz genauso wichtig ist es, Risiken möglichst gering zu halten. Wenn die Gefährdung zum Beispiel durch Abschattungen reduziert werden kann, muss der Arbeitgeber entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen treffen.
Meldung
Arbeitsschutz
Schutz vor UV-Strahlung verbessert
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