Das Paketboten-Schutz-Gesetz verbessert die Arbeitsbedingungen in der Kurier-, Express- und Paketbranche. Die Einführung der sog. Nachunternehmerhaftung verpflichtet Versandunternehmen, Sozialversicherungsbeiträge nachzuzahlen, wenn ihre Subunternehmen diese Zahlungen versäumen. Konkret: Wer einen Auftrag zum Paketversand annimmt und an einen Nachunternehmer vergibt, haftet für die abzuführenden Beiträge. Zahlt der Subunternehmer diese nicht selbst und ist es auch nicht möglich, die Beiträge einzutreiben, muss der Hauptunternehmer dafür einstehen und die Zahlung übernehmen.
Am 18. Dezember 2019 informierte das BMAS an mehreren Standorten in Berlin über das neue Gesetz. Mit dabei war Staatssekretär Dr. Rolf Schmachtenberg:
Die Zahl der Pakete in Deutschland nimmt stetig zu und immer mehr Sendungen müssen in die Haushalte transportiert werden. Dadurch entstehen viele neue Arbeitsplätze, bei denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aber oft nicht richtig versichert sind. Genau hier setzt unser Gesetz an - für Paketbotinnen und Paketboten, die einen harten Job machen und nun besser geschützt sind.
Durch das neue Gesetz, das bereits am 23. November 2019 in Kraft trat, sind Paketbot*innen im Falle von Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Erwerbsunfähigkeit abgesichert. Darüber hinaus sorgt das Paketboten-Schutz-Gesetz für einen fairen Wettbewerb, da es Preisvorteile auf Kosten der Beschäftigten in der Paketbranche ausschließt.