Am 15. Mai 2018 war eine Delegation von sechs Abgeordneten aus Georgien zu Gast im BMAS. Empfangen wurden sie von der Parlamentarischen Staatsekretärin Anette Kramme. Die Abgeordneten Anri Okhanashvili, Sopio Kiladze, Davit Matikashvili, Irakli Zarkua, Rati Iionatamishvili und Vano Zardiashvili sind Mitglieder des Menschenrechtsausschusses ihres Parlaments. Sie interessierten sich insbesondere für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland, das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) und die Reformen im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Auch die konkrete Implementierung des Artikels 33 der UN-Behindertenrechtskonvention war von großem Interesse. Gemäß diesem Artikel sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, eine oder mehrere staatliche Anlaufstellen (Focal Point) einzurichten und die Zivilgesellschaft in den Überwachungsprozess der Umsetzung einzubeziehen. Außerdem soll jeder Staat prüfen, ob ein staatlicher Koordinierungsmechanismus, der die Durchführung von Maßnahmen erleichtern soll, eingerichtet wird. In Deutschland beispielsweise ist der Focal Point im BMAS angesiedelt und die unabhängige Monitoring-Stelle beim Deutschen Institut für Menschenrechte. Die Zivilgesellschaft ist einbezogen über die staatliche Koordinierungsstelle bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Belange von Menschen mit Behinderungen.
Weitere Fragen der Delegation bezogen sich auf die Verfahren der Feststellung einer Schwerbehinderung in Deutschland und Standards für Barrierefreiheit im öffentlichen Raum. Die Sprecherin der Delegation Sopio Kiladze betonte, wie wichtig auch der zukünftige Austausch mit dem BMAS sei. In Georgien sei gerade erst das Sozialstaatsprinzip fest in der Verfassung verankert worden, weswegen zahlreiche Reformen nicht nur speziell im Bereich der Inklusion, sondern auch in der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik insgesamt anstünden. Anette Kramme begrüßte diesen geplanten vertieften Austausch.