Nach Schätzungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sind weltweit 25 Millionen Menschen von Zwangsarbeit betroffen. Dies betrifft auch Menschen in Deutschland. Zwangsarbeit findet in verschiedenen Branchen statt, darunter der Bausektor, die Landwirtschaft, die Gastronomie und auch Privathaushalte. Dabei befinden Menschen sich in Zwangslagen und Abhängigkeiten, die von Arbeitgeber_innen und anderen Personen ausgenutzt werden. Dies geschieht beispielsweise durch Täuschung und das Vorenthalten von Lohn, das Einbehalten von Reisepässen oder auch durch Drohungen bis hin zu Gewaltanwendung.
Gleichzeitig existieren große Lücken bei der Identifizierung von Betroffenen, bei der Strafverfolgung von Täter_innen und bei der Unterstützung und Versorgung von Betroffenen.
Daher besteht dringender Handlungsbedarf zur Sensibilisierung und Vernetzung wichtiger Akteure in Behörden, Organisationen und Beratungsstellen. Die Bekämpfung von Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel erfordert koordinierte und effektive Maßnahmen.
Aus diesem Grund wurde die Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel bei ARBEIT UND LEBEN - DGB/VHS Berlin-Brandenburg eingerichtet. Diese wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert und ist auf Anregung der beim BMAS angesiedelten Bund-Länder-Arbeitsgruppe gegen Menschenhandel um Zweck der Arbeitsausbeutung entstanden.
Doro Zinke, Vorsitzende von ARBEIT UND LEBEN - DGB/VHS Berlin-Brandenburg und DGB Bezirk Berlin-Brandenburg, begrüßt die Einrichtung der Servicestelle: Wir wissen durch die Erfahrungen unserer Beratungsstellen, dass Arbeitsausbeutung ein großes Problem ist. Gute Arbeit muss aber für alle gelten. Dafür braucht es wirksamere Kontrollen, um Verstöße gegen Arbeitsstandards und Fälle von Zwangsarbeit aufzudecken.
Wichtig sei auch die dauerhafte Finanzierung von Unterstützungsstrukturen für Betroffene.
Yasmin Fahimi, Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
Der Schutz der Menschenrechte hat in Deutschland bereits ein hohes Niveau und die Arbeits- und Sozialgesetzgebung bildet den hohen Stellenwert ab, den wir diesem Ziel einräumen. Dennoch besteht auch bei uns noch Handlungsbedarf. Deshalb fördert das BMAS die neue Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel. Darüber hinaus sind wir verpflichtet, internationale Übereinkommen wie beispielsweise die "EU-Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer" (2011/36) auf nationaler Ebene umzusetzen. Das BMAS und die Bund-Länder-Arbeitsgruppe haben dafür in der vergangenen Legislaturperiode den Grundstein gelegt. Nun gilt es, diese Arbeit zu verstetigen.
Neben der Vernetzung der zuständigen Stellen in den Bundesländern wird die Servicestelle Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen zu Erscheinungsformen und rechtlichen Grundlagen von Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel durchführen. Zielgruppe dieser Schulungen sollen beispielsweise Mitarbeiter_innen in zuständigen Behörden sein. Im Rahmen eines internetgestützten Informationsportals werden zudem umfangreiche Materialien und Informationen zum Thema zur Verfügung stehen.