Experten aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Verbänden diskutierten am 20. September über Chancen und Herausforderungen von Dienstleistungsplattformen im Internet. Das gemeinsame Symposium des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) findet in den Räumlichkeiten des BMJV statt und widmet sich der konkreten Frage "Dienstleistungsplattformen aus Beschäftigten- und Verbrauchersicht: Wie kommen wir zu sozial gerechten und verbraucherfreundlichen Standards?"
https://twitter.com/BMAS_Bund/status/778234805808955392
Ziel der Veranstaltung ist es, praktische arbeits- und sozialpolitische sowie verbraucherpolitische Handlungsbedarfe und -optionen zu identifizieren und zu diskutieren, die sich aus einem sehr dynamisch und rasant entwickelnden Markt ergeben. Bereits heute gibt es ein breites Spektrum an Hilfs-, Dienst- und Unterstützungsleistungen, die über Plattformen im Internet angeboten werden.
Beide Ministerien gehen davon aus, dass sich durch die neuen Geschäftsmodelle sowohl für die Verbraucher- als auch für die Beschäftigtenseite eine Vielzahl offener Fragen sowie teils gleichgerichteter (z.B. Datenschutz) teils divergierender (z.B. Kundenbewertungen, Niedrigstpreisangebote) Interessenlagen ergeben, die es lohnt zu diskutieren. Dabei soll der Zusammenhang zwischen guten Arbeitskonditionen und der Erbringung qualitativ hochwertiger Dienstleistungen in den Mittelpunkt gerückt werden.
So ist es aus Beschäftigtensicht z.B. wichtig, dass Plattformen auch zielführende und verlässliche Informationen über Qualitätsaspekte wie Ausbildung und sonstige Qualifikationen, besondere Kenntnisse, Erfahrungen etc. bereit stellen. Nur dann haben die Verbraucher bzw. Kunden von Dienstleistungen auch die Möglichkeit, Preise und angebotene Leistung in einen Qualitätszusammenhang zu rücken.
Aus arbeitsmarktpolitischer Sicht sollte der bereits bestehende sozialstaatliche Regulierungsrahmen auch für internetbasierte Plattform-Geschäftsmodelle maßgebend sein. Dazu Thorben Albrecht, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Unsere sozialen Standards sind eine wesentliche und wichtige Errungenschaft. Auch Plattformen, die Dienstleistungen vermitteln, sollten hier eine angemessene Verantwortung übernehmen. Im Rahmen des Dialogprozesses Arbeiten 4.0 diskutiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales daher auch die Frage einer generellen sozialen Absicherung für alle schutzbedürftigen Selbständigen.
Aus Sicht der Verbraucher ist entscheidend, dass sie eine qualitativ gute Dienstleistung erhalten und die Plattform sie umfassend über alle wesentlichen Umstände informiert. Dazu gehört, ob der Anbieter gewerblich oder privat tätig ist, welche Qualitätsstandards die Plattform setzt, welche Ausbildung der Anbieter hat und ob er von der Plattform überprüft wurde, welche Rechte und Pflichten gelten, was im Schadensfall passiert und welche Verantwortlichkeiten der Plattform bestehen. Dazu der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Ulrich Kelber: Dienstleistungsplattformen bieten für Verbraucher neue Chancen und Möglichkeiten. Dafür ist aber erforderlich, dass die Plattformen bestimmten Mindestanforderungen genügen. Dazu gehört die Sicherstellung von Qualitätsstandards, eine umfassend und verständliche Information über alle wesentlichen Umstände und die Übernahme von Verantwortung gegenüber den Nutzern der Plattformen.
Mehr Verantwortungsübernahme durch die Plattformen wünschen sich beide Ministerien auch bei der Moderation eines fairen Miteinanders zwischen plattformvermittelten Dienstleistern und Kunden, z.B. beim Thema Kundenbewertungen.