Staatssekretärin Fahimi traf sich am 31. März 2016 mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e.V. (BAG WfbM) zu einem ausführlichen Austausch. Ein Besuch der verschiedenen Werkstattbereiche vor Ort rundete das Programm ab. Im Mittelpunkt des Gesprächs standen die beabsichtigten Neuregelungen im Zusammenhang mit dem Bundesteilhabegesetz. Insbesondere das "Budget für Arbeit" und die für seine erfolgreiche Umsetzung erforderlichen Rahmenbedingungen wurden diskutiert.
Staatsekretärin Fahimi betonte:
Mit dem Budget für Arbeit wollen wir Menschen mit Behinderungen mehr Wahlmöglichkeiten geben und ihre Beschäftigungschancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erhöhen. Wir sorgen aber auch für die notwendige Unterstützung und sie erhalten ein garantiertes Rückkehrrecht in die Werkstatt, wenn sie wieder in die Werkstatt zurück möchten. Auch wenn die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorrangiges Ziel unserer Politik ist, bleibt es dabei, dass die Werkstätten weiterhin ihren Platz als Einrichtungen zur Eingliederung in das Arbeitsleben haben. Das Budget für Arbeit wird die bestehenden Beschäftigungsangebote für Menschen mit Behinderungen und hohem Unterstützungsbedarf ergänzen, aber die Arbeit der Werkstätten nicht ersetzen. Ich bin immer wieder beeindruckt, welch große Motivation und welcher Arbeitseifer in einer Werkstatt für behinderte Menschen herrscht. Die Stephanus-Werkstätten sind eine Bereicherung für Köpenick und ein gelungenes Beispiel für Integration.
Herr Berg, Vorsitzender der BAG WfbM wies u.a. darauf hin, wie wichtig es sei, Menschen mit Behinderungen, die das Budget für Arbeit wählen, adäquat zu unterstützen, damit die Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auch tatsächlich gelingt.