Teilhabe

Menschen mit Behinderungen: BMAS fördert Interessenvertretung

Beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) können Förderanträge für Maßnahmen gestellt werden, die die Fähigkeiten und Möglichkeiten der Organisationen von Menschen mit Behinderungen verbessern, Politik und Gesellschaft gleichberechtigt mitzugestalten.

Insbesondere Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen erhalten damit Unterstützung für ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen, um sich intensiver und nachhaltiger in gesellschaftliche und politische Gestaltungsprozesse einzubringen. So ist zum Beispiel die Förderung von Jugendarbeit oder von Nachwuchskräften für die Wahrnehmung von Leitungsfunktionen in Verbänden von Menschen mit Behinderungen möglich.

Mit dieser Förderung der Teilhabe der Selbstvertretungsorganisationen wird ein Gleichgewicht zur Selbsthilfeförderung geschaffen die im Bereich der medizinischen Rehabilitation für Menschen mit Behinderung finanzielle Unterstützung ermöglicht, hergestellt.

Deutschland hat sich - wie die übrigen Vertragsstaaten der UN-Behindertenrechtskonvention - dazu verpflichtet, ein Umfeld zu fördern, in dem aktive Teilnahme von Menschen mit Behinderungen an politischen Entscheidungsprozessen ermöglicht und gefördert wird. Das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundesbehindertengleichstellungsgesetz - BGG) sieht diese Förderung für Organisationen von Menschen mit Behinderungen vor, die ihre Interessen auf der Bundesebene vertreten. Die Verbände müssen insbesondere die Belange von Menschen mit Behinderungen ideell fördern und seit mindestens drei Jahren bestehen.

Der Bundesgesetzgeber hat so die Grundlage für die Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheit gelegt. Das BMAS hat dazu am 26. Oktober 2016 eine Förderrichtlinie erlassen. Seit 2017 stehen jährlich 1 Mio. Euro zur Verfügung. Anträge können online beim Projektträger, der gsub GmbH, gestellt werden. Weitere Informationen - insbesondere zu den Fördervoraussetzungen - können Sie der Richtlinie in der Anlage entnehmen.

Der für die Partizipationsförderung eingerichtete Beirat bewertet die eingegangenen Anträge und gibt gegenüber dem BMAS Förderempfehlungen ab. Er tagt zweimal im Jahr. Abgabetermine für Förderanträge liegen jeweils acht Wochen vor der Sitzung des Beirats.

Die genauen Zeiträume für die Antragstellung werden über den Newsletter des BMAS veröffentlicht, den Sie hier abonnieren können.