Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (6. SGB IV-Änderungsgesetz) beschlossen. Durch das Gesetz soll die Wirtschaft jährlich um 43,5 Mio. Euro Bürokratiekosten entlastet werden. Wir setzen hiermit die vom Bundeskabinett im Dezember 2014 beschlossenen Eckpunkte zur Entlastung der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie um, und zwar u.a. durch:
- Einrichtung einer interaktiven Informationsplattform im Internet für Arbeitgeber zu sozialversicherungsrechtlichen Fragen;
- Schaffung gesetzlicher Grundlagen zur besseren Übermittlung von Entgeltbescheinigungsdaten.
Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf Lösungen zur Verbesserung der Meldeverfahren in der Sozialversicherung. Dazu zählen u.a.:
- Einsatz einer maschinenlesbaren Verschlüsselung der Daten auf dem Sozialversicherungsausweis, um die Versicherungsnummer schneller und sicherer an Arbeitgeber und Sozialversicherungsträger zu übermitteln;
- Elektronische Beantragung und Rückübermittlung der Bescheinigungen über die Fortgeltung des Versicherungsschutzes im Ausland (A1-Bescheinigung);
- Einführung eines Qualitätsmanagements für die Teile der Software der Sozialversicherungsträger, die im Arbeitgebermeldeverfahren genutzt werden.