Am 6. Mai 2015 hat die 2. Plenumskonferenz im Rahmen der Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung in Berlin stattgefunden.
Bei der Veranstaltung im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in enger Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt haben über 150 interessierte Stakeholder die Gelegenheit genutzt, sich über den aktuellen Erarbeitungsstand zu informieren und Impulse für den weiteren Prozess einzubringen.
Staatssekretär Jörg Asmussen (BMAS) hob in seiner Begrüßung die Bedeutung der UN-Leitprinzipien "als erstes internationales Rahmenwerk, das sowohl die staatliche als auch unternehmerische Verantwortung für den Schutz und die Achtung der Menschenrechte so präzise wie nie zuvor beschreibt," hervor. Ein guter Umsetzungsprozess biete Deutschland erhebliche Gestaltungs- und Einflussmöglichkeiten, um international gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.
BMAS-Staatssekretär Jörg Asmussen bei der zweiten Konferenz Umsetzung UN-Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte in Deutschland.
In der Veranstaltung wurde das "Nationale Baseline Assessment" - ein Basisdokument zum Status Quo in Deutschland mit Handlungsempfehlungen - durch Herrn Michal Windfuhr vom Deutschen Institut für Menschenrechte in seinen wesentlichen Aspekten vorgestellt.
Diese Studie wurde im Plenum lebhaft diskutiert, insbesondere vor dem Hintergrund, welche Rolle unterschiedliche Akteure bei der Umsetzung spielen können und wollen. In den folgenden Plenumsgesprächen und Impulsreferaten konnten einzelne Aspekte vertieft werden, etwa die Bedeutung internationaler Rahmenabkommen, die Rolle von Investoren und von Konsumenten. Ziel der Veranstaltung war es, den Stand der Umsetzung und den Prozess hin zur Erarbeitung eines Nationalen Aktionsplans mit Vertretern aus Wirtschaft, Gewerkschaften und NGOs zu diskutieren und mit wesentlichen Stakeholdern voranzubringen.
Abschließend bekräftigte Herr Christoph Strässer, der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, den besonderen Stellenwert des Umsetzungsprozesses. Mit den nun beginnenden Expertenanhörungen wolle die Bundesregierung die nächste Phase zur Erstellung eines nationalen Aktionsplans einleiten.
Bereits am 6. November 2014 hatte die Bundesregierung mit der Eröffnungskonferenz im Europasaal des Auswärtigen Amts den Startschuss für die Erarbeitung des "Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte" gegeben. Bei der Konferenz am 6. Mai ist der breiten Zuhörerschaft und interessierten Öffentlichkeit ein Einblick in den aktuellen Zwischenstand bei der Erarbeitung des Aktionsplans ermöglicht worden.