Am 29. März 2014 ist die neue Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden. Sie wird mit der Neufassung der 1. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über elektrische Betriebsmittel – 1. ProdSV) in deutsches Recht umgesetzt. Umsetzungsfrist ist der 19. April 2016.
Die neue Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU löst die bisherige Richtlinie 2006/95/EG ab. Ziel der Neufassung der bestehenden Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG war ihre Anpassung an den Beschluss Nr. 768/2008/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten.
Der Beschluss Nr. 768/2008/EG enthält eine Reihe von grundsätzlichen Bestimmungen und Musterartikeln, die in die Richtlinie 2014/35/EU übernommen wurden. Diese umfassen im Wesentlichen horizontale Begriffsbestimmungen, Verpflichtungen der Wirtschaftsakteure, Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit von Produkten, Bestimmungen zu harmonisierten Normen, zur Konformitätsbewertung, zur CE-Kennzeichnung sowie zum Ausschussverfahren. Mit der Übernahme dieser Bestimmungen in die Niederspannungsrichtlinie wird eine Vereinfachung des ordnungspolitischen Rahmens durch einheitliche Regelungen für den europäischen Binnenmarkt unter gleichzeitiger Wahrung eines hohen Sicherheitsniveaus der von der Niederspannungsrichtlinie erfassten Produkte angestrebt.
Mit der Neufassung der 1. ProdSV wird die Richtlinie 2014/35/EU eins-zu-eins in nationales Recht umgesetzt.
Den Referentenentwurf sowie die umzusetzende Richtlinie 2014/35/EU finden Sie nachfolgend. Sofern Sie eine Stellungnahme abgeben möchten, erbitten wir diese bis zum 27. November 2015 an IIIb5@bmas.bund.de.