Elektrische Betriebsmittel dürfen nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie den Bestimmungen der europäischen Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU entsprechen. Die Richtlinie gilt für sämtliche elektrischen Betriebsmittel, die für eine Nenn-Betriebsspannung zwischen 50 und 1.000 Volt Wechselstrom bzw. 75 und 1.500 Volt Gleichstrom ausgelegt sind. Der Anwendungsbereich umfasst eine Vielzahl verschiedener Endverbraucherprodukte wie z.B. Kaffeemaschine, Fernseher, Elektroherd. Hinzu kommen Produkte, die zum Einbau in andere Geräte vorgesehen sind (z.B. Schalter, Transformatoren, Elektromotoren). Batteriebetriebene Geräte fallen hingegen in der Regel nicht in den Anwendungsbereich der Niederspannungsrichtlinie, da sie zumeist außerhalb der festgelegten Spannungsgrenzen liegen.
Die Niederspannungsrichtlinie ist mit dem Produktsicherheitsgesetz sowie der Ersten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über elektrische Betriebsmittel - 1. ProdSV) in nationales Recht umgesetzt.